Kosten und Service
Womit Sie rechnen müssen
Die Kosten anwaltlicher Tätigkeit richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und sind somit gesetzlich vorgegeben.
Darüber hinaus richten sich die Kosten nach dem Gegenstands- /Streitwert und der Bedeutung der Angelegenheit.
Soweit Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehmen wir für Sie die Abwicklung des kostenrechtlichen Verfahrens mit Ihrer Versicherung von der sogenannten Deckungsanfrage bis zur Abrechnung.
In dem vom Gesetzgeber vorgegebenenen Rahmen besteht die Möglichkeit, außergerichtlich Beratungs- und im gerichtlichen Verfahren Prozesskostehilfe in Anspruch zu nehmen; die entsprechenden Vordrucke finden Sie unter Formulare.
In Strafsachen beantragen wir bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen für Sie eine Pflichtverteidigung.
Soweit es sich um eine Opferschutzangelegenheit handelt, haben Sie die Möglichkeit, über Opferschutzvereinigungen, beispielsweise den Weisser Ring e. V., einen Beratungsscheck für die anwaltliche Erstberatung zu beantragen.